Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Reisearrangement der Amira Dive and Travel AG interessieren. Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AGB) beruhen auf den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für Pauschalreisen des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes, Ausgabe 1994.

Version vom
10.02.2019

  1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Amira Dive and Travel AG (nachfolgend ADT AG) für von der ADT AG veranstaltete Reisearrangements oder andere von der ADT AG im eigenen Namen angebotenen Leistungen.
  2. Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von der ADT AG vermittelten «Nur-Flug-Arrangements» (wie z.B. APEX/PEX-Flugscheine) und Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigene Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist die ADT AG nicht Ihre Vertragspartei.
  1. Der Vertrag zwischen Ihnen und der ADT AG kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und die ADT AG wirksam.
  2. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.
  1. Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von der ADT AG beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen ab Einsteigeort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selbst verantwortlich.
  2. Eingeschlossene Leistungen auf Tauchreisen der Amira AG:
    • Transfer ab/retour Flughafen oder Hotel am Ort des jeweiligen Einschiffungshafens zum/vom Schiff MSV AMIRA
    • Unterkunft an Bord in einer Doppel- oder Zweibett-Kabine mit Dusche/WC & Klimaanlage
    • Bis zu 4 begleitete Tauchgänge pro Tag (inkl. ein Dämmerungs- oder Nachttauchgang, sofern am Tauchplatz möglich). Am Anreise- und Abreisetag werden in der Regel keine Tauchgänge durchgeführt. Für nicht durchgeführte Tauchgänge besteht kein Entschädigungsanspruch.
    • Vollpension inklusive Getränke an Bord (exklusiv alle Getränke in Büchsen und Flaschen)
    • Mehrsprachige Reiseleitung auf dem Schiff
    • Alle angebotenen Exkursionen
    • Benutzung von ENOS® (Elektronisches Notruf- und Ortungs- System)
  3. Nicht eingeschlossene Leistungen
    • Treibstoff- und Hafengebühren (gemäss Ausschreibung)
    • Alle Getränke in Büchsen und Flaschen
    • Spirituosen und andere alkoholische Getränke wie Bier und Wein
    • Tauchkurse
    • NITROX Flaschenfüllungen
    • Miete von 15-Liter-Tauchflaschen
    • Miete von Tauchgeräten und Tauchausrüstungen
    • Tankfüllungen und Verbrauchsmaterial für Rebreather-Tauchgänge und Rebreather-Tauchkurse
    • Kauf von Waren und Souvenirs an Bord
    • Trinkgelder für die Crew (Empfehlung: ca. 15-20 Euro pro Gast und Tag)
    • Kosten für Übergepäck (internationale und nationale Flüge)
    • Tauch-, Annullations- und Rückreisekostenversicherung
    • Kostenpflichtige Zusatzangebote auf der MSV AMIRA
    • Nationalparkgebühren (Komodo Nationalpark, Raja Ampat, Bandasee und andere Regionen). Diese Gebühren können jederzeit ändern und sind bei der Buchung vor Antritt der Reise zahlbar.
  1. Preise
    Die Preise für die Reisearrangements sind aus der Preisliste der ADT AG ersichtlich. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person in Euro bzw. in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6.
  2. Zahlungsbedingungen
    1. Bei Vertragsabschluss für Einzel- sowie Teil- und Vollcharterbuchungen ist jeweils 20% des Gesamtpreises als Anzahlung zu leisten. Diese Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen; andernfalls wird die Reservation aufgehoben.
    2. Für Einzelbuchungen ist der restliche Reisepreis bis spätestens 90 Tage vor Abreise zu bezahlen.
    3. Für Teil- und Vollcharterbuchungen ist eine 2. Anzahlung von 30% des Gesamtpreises 180 Tage vor der Abreise zu bezahlen. Die Bezahlung des restlichen Reisepreises hat bis spätesten 90 Tage vor der Abreise zu erfolgen.
    4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.
    5. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung ist die ADT AG berechtigt, die Reiseleistungen zu verweigern.
    6. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 90 Tagen vor der Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.
    7. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung, Bearbeitung und Reservation erheben kann. Bei der Bezahlung mit Kreditkarten kann ein Zuschlag erhoben werden.
  1. Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zu retournieren.
  2. Bei einer Änderung der Buchung wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderungen der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns werden € 100 bzw. CHF 110 pro Person, maximal € 200 bzw. CHF 220 pro Auftrag als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. Ziffer 5.3). Bei Änderungen oder Umbuchungen, die ausserhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen, Ziffer 5.3. Die Bearbeitungsgebühren werden meist nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.
  3. Annullierungskosten bei Einzelbuchungen
    Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen vor Reisebeginn werden folgende Annullierungskosten erhoben:

    •  Über 90 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
    • 90 - 61 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
    • 60 - 0 Tage vor Reisebeginn, Nichterscheinen: 90% des Reisepreises

    Bei Arrangements mit Spezialtarifen auf Linienflügen können andere Annullationsbedingungen bestehen. Diese finden sich bei der Programmausschreibung. Massgebend zur Berechnung eines Annullations- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

  4.  Annullierungskosten bei Teil- und Vollcharter-Buchungen
    Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen vor Reisebeginn werden folgende Annullierungskosten erhoben:

    • Über 180 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
    • 180 - 91 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
    • 90 - 0 Tage vor Reisebeginn, Nichterscheinen: 90% des Reisepreises

    Bei Arrangements mit Spezialtarifen auf Linienflügen können andere Annullationsbedingungen bestehen. Diese finden sich bei der Programmausschreibung. Massgebend zur Berechnung eines Annullations- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

  5. Annullierungskostenversicherung
    Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, bei Ihrer Buchungsstelle eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen. Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet.
  6. Ersatzreisender 
    Wenn Sie die Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden stellen. Dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises und die Bearbeitungsgebühren, Ziffer 5.2. Die ADT AG orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann (in der Hochsaison kann die Überprüfung einige Tage in Anspruch nehmen); bei Reisen mit Teilnahmebedingungen ist eine Überprüfung notwendig. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziffer 5.2 f.).
  1. Änderungen vor Vertragsabschluss:
    Die ADT AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. In diesem Fall orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.
  2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss:
    In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen ergeben:

    • Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
    • Bei neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.)
    • Bei Wechselkursänderungen: Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.

    Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

  3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn:
    Die ADT AG behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, Reiserouten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Die ADT AG bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. ADT AG orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
  4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden:
    Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:

    • Sie können die Vertragsänderung annehmen
    • Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet.
    • Lassen Sie uns keine Mitteilung zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben).
  1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen:
    Die ADT AG ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt die ADT AG Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 5.2 f. und weitere Schadenersatzforderungen.
  2. Für alle von der ADT AG angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Reiseteilnehmern. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die ADT AG die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn absagen.
  3. Höhere Gewalt, Streiks:
    Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann die ADT AG die Reise absagen.
  4. Reiseabsage aus anderen Gründen durch die ADT AG: Die ADT AG ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 6.4.
  5. Umtriebsentschädigung:
    Wenn die Reise infolge Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (Ziffer 7.2) oder aus anderen Gründen (Ziffer 7.4) abgesagt werden muss und Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen, zahlen wir Ihnen eine Umtriebsentschädigung von 80 Euro bzw. 90 CHF pro Person, maximal 160 Euro bzw. 180 CHF pro Auftrag. Bei gewissen Spezialprogrammen wie Theater- und Konzertreisen, Sportreisen, Vereins- und Verbandsreisen, in Ihrem Auftrag ad hoc zusammengestellte Gruppenreisen und Messereisen sowie bei individuellen Pauschalreisen kann keine Umtriebsentschädigung bezahlt werden.
  1. Die ADT AG kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird.
  2. Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen die ADT AG den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.

Sollten Sie wegen Verzögerungen bei der Anreise an der Reise ganz oder teilweise nicht teilnehmen können, kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällige Kosten für Sondertransporte oder Mieten von Tauchgeräten und Tauchzubehör gehen zu Ihren Lasten. Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Reiseleitung der ADT AG, die örtliche ADT AG-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.

  1.  Die ADT AG kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird.
  2. Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen:
    Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der ADT AG Reiseleitung, der örtlichen ADT AG-Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
  3. Die Reiseleitung, die örtliche ADT AG-Vertretung oder der Leistungsträger werden bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen ADT AG-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.
  4. Selbstabhilfe: Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von der ADT AG ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt (s. Ziffer 11).
  5. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber der ADT AG geltend machen: Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber ADT AG geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich der ADT AG unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen ADT AG-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
  6. Verwirkung Ihrer Ansprüche: Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.2 und 10.3 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.
  1. Die ADT AG vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der ADT AG-Reiseleitung, der örtlichen ADT AGVertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und soweit eine Haftung der ADT AG besteht.
  2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
    •  Internationale Abkommen und nationale Gesetze: Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet die ADT AG nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
    • Haftungsausschlüsse:
      Die ADT AG haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

      • auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
      • bei Nichtbeachten Ihrerseits von Anweisungen der Reiseleitung oder anderen Mitarbeitenden der ADT AG.
      • auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
      • auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die ADT AG, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von der ADT AG ausgeschlossen.
    • Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet die ADT AG im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
    • Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.): Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung der ADT AG auf maximal den zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen. Die ADT AG haftet nicht für von Ihnen mitgeführte Geräte und Materialien (Tauchausrüstungen, Tauchlampen, Kameras usw.). Die Verantwortung für diese Geräte liegt während der ganzen Tauchreise bei Ihnen; dies gilt auch, wenn Ihnen Mitglieder der Tauchcrew beim Transport oder in der Handhabung derselben behilflich sind.
    • Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.:
      Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Video-, Kommunikationsausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Check- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.
    • Leihmaterialien
      Für alle Leihmaterialien (ENOS, Tauchausrüstungen, Kameras) haftet bei Verlust der jeweilige Leihnehmer.
    • Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.:
      Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, Naturereignisse usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
    • Veranstaltungen während der Reise:
      Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. anstrengende Wanderungen, besondere Hitze, Anforderungen an die körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden teilweise von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Die ADT AG ist in diesen Fällen nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Für die von der ADT AG veranstalteten Ausflüge usw. gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.
  3. Ausservertragliche Haftung:
    Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen resp. internationale Abkommen. Dabei gehen jedoch die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse den internationalen Abkommen und Gesetzen vor, sofern sie weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Die ADT AG empfiehlt Ihnen deshalb dringend, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenversicherung, Tauch-, Reiseunfall,- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw. Sollten Sie bereits über eine private Annullierungskostenversicherung verfügen, können Sie anlässlich der Buchung eine Verzichtserklärung unterschreiben. In diesem Falle haften Sie persönlich für die Zahlung allfälliger Annullierungskosten.

  1. Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.
  2. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
  3. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
  4. Die ADT AG macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie die ADT AG ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
  5. Alle Teilnehmer an Tauchprogrammen müssen selber für ihre notwendigen Papiere wie z.B. Tauchbrevet, Logbuch oder ärztliches Zeugnis besorgt sein. Sollte ein Taucher mangels notwendiger Papiere oder taucherischer Qualifikation von der Tauchbasis zurückgewiesen werden, übernimmt die ADT AG keine Haftung, und Ersatzansprüche entfallen.
  6. Alle Teilnehmer an Tauchprogrammen sind selber verantwortlich für die Abklärung der Tauchtauglichkeit bei vorbestehenden gesundheitlichen Problemen. Die Tauchbasis ist entsprechend zu informieren; sie kann Taucher bei Verdacht auf gesundheitliche Gefährdung von den Tauchprogrammen ausschliessen. Die ADT AG übernimmt keine Haftung, und Entschädigungsansprüche entfallen.
  7. Rückbestätigung von Flugscheinen: Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
  1.  Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der ADT AG ist schweizerisches Recht anwendbar.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
  3. Für Klagen gegen ADT AG wird der ausschliessliche Gerichtsstand CH-6340 Baar vereinbart.